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Kommunales Wirtschaftsrecht – Alles rund um Steuern

Fast jede*r zahlt Steuern. Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Ohne Steuereinnahmen wäre es dem Staat nicht möglich, die wichtigsten Aufgaben für das Gemeinwesen zu erfüllen. Dazu zählen u.a. die soziale Sicherung (wie Sozialhilfe, Kindergeld, Bafög), die innere Sicherheit (Polizei, Gerichte) und die äußere Sicherheit (Bundeswehr) sowie die Finanzierung von Bildung, Gesundheit und Verkehrsinfrastruktur. Insgesamt gibt es in Deutschland fast 40 unterschiedliche Steuerarten, von der Biersteuer bis hin zur Zweitwohnungsteuer einiger Gemeinden. Die Bürger*innen leisten viele von ihnen indirekt, beispielsweise die Umsatzsteuer, die Energiesteuer und die Tabaksteuer, die im Preis für eine Ware oder Dienstleistung enthalten sind. Andere werden direkt bei den Steuerzahler*innen erhoben, wie die Lohn- und Einkommensteuer oder die Hundesteuer.


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Aufgabe 1 von 5

UMSATZSTEUER, GEWERBESTEUER UND EINKOMMENSTEUER

In der öffentlichen Finanzwirtschaft geht es insbesondere um die Beschaffung, Verwaltung und Verwendung von Mitteln (Geld) für die staatliche Aufgabenerfüllung. Den wichtigsten Teil der Einnahmeseite der Kommunen bilden die Steuern. Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen, die vom öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen erhoben werden und keine individuell zurechenbare Gegenleistung bringen. Mit den Steuereinnahmen erfüllt der Staat wichtige Aufgaben wie die Bereitstellung von Infrastruktur (z.B. Straßen, Freibäder, Sporthallen) oder auch die Bildung (Kindergärten, Schulen, Hochschulen). Die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer zählen vom Aufkommen her zu den wichtigsten Steuern. In der folgenden Aufgabe lernen Sie, welche Auswirkungen eine Strukturveränderung auf die Steuern der Gemeinde hat.

In der von Einwohnerschwund betroffenen Kommune „Abgrund“ schließt der größte örtliche Gewerbebetrieb, der bis vor kurzem hohe Gewinne erzielte, plötzlich wegen Insolvenz aufgrund der Corona-Pandemie. Der Großteil der 400 entlassenen Mitarbeiter*innen wohnt in diesem Ort. Wie wirkt sich die Insolvenz auf die Einkommenssteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer der Kommune aus?

Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben. Wenn nun die meisten Beschäftigten arbeitslos werden und dadurch weniger oder keine Einkommensteuer mehr bezahlen, wird auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sinken.

Die Gewerbesteuer ist für viele Kommunen nach dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die wichtigste Steuereinnahme. Es handelt sich um eine Steuer auf den Ertrag (Berechnungsgrundlage ist der Gewinn, korrigiert um einige Hinzurechnungen und Kürzungen) des Gewerbebetriebs, die unabhängig von den persönlichen Verhältnissen und damit von der Finanzierung des Betriebsvermögens zu zahlen ist. Nach §5 GewStG ist der Unternehmer – derjenige, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird – Steuerschuldner. Mit der Schließung des Betriebes reduziert sich somit die Gewerbesteuer.

Die Umsatzsteuer fällt auf (fast) alle Konsumausgaben an und wird durch Schlüsselzahlen an die Gemeinden verteilt. Die eben genannte Schlüsselzahl errechnet sich aus 25 % des Gewerbesteueraufkommens, aus 50 % der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort und aus 25 % der sozialversicherungspflichtigen Entgelte am Arbeitsort. Folglich werden aufgrund der Insolvenz auch die Umsatzsteuereinnahmen für die Gemeinde sinken.