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Zivilrecht – Einführung

Das Zivilrecht ist in Deutschland eines der größten Rechtsgebiete. Es wird gelegentlich auch als Privatrecht oder bürgerliches Recht bezeichnet und ist vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist die zentrale Kodifikation (d.h. systematische Zusammenfassung der Rechtssätze) des deutschen allgemeinen Privatrechts. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und steht damit in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, welches das Verhältnis zwischen dem Staat (Hoheitsträgern) und den Bürger*innen regelt. Zusammen mit seinen Nebengesetzen (wie bspw. dem Wohnungseigentumsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz etc.) bildet das BGB das allgemeine Privatrecht. Es kann als das Recht verstanden werden, das generelle Regelungen für den alltäglichen Rechtsverkehr enthält. Es hat eine besondere Stellung im Privatrecht, da immer auf das BGB zurückgegriffen werden kann, wenn auf ein rechtliches Problem nicht mit Hilfe des spezielleren Rechtes zurückgegriffen werden kann. Es hat auch in der Verwaltung erhebliche Bedeutung, denn es betrifft auch die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger*innen und Verwaltung, wenn diese nicht hoheitlich handelt.

Anwendungsbereiche sind unterschiedliche Behörden wie das Beschaffungsamt, das Liegenschaftsamt, das Sozialamt, das Jugendamt oder das Standesamt. Beispiele dafür sind:

  • Die Gemeinde G lässt ein neues Schwimmbad bauen (Beschaffungsamt).
  • Die Gemeinde G will ihrem Mieter kündigen, weil er nur unregelmäßig Miete zahlt (Liegenschaftsamt).
  • Das Land fordert vom Vater eines Kindes Unterhalt, nachdem es Unterhaltsvorschuss geleistet hat (Sozialamt).
  • Ein Kind wird in der Familie regelmäßig verprügelt, die Behörde muss prüfen, ob ein Antrag auf Sorgerechtsentziehung gestellt wird (Jugendamt).
  • M und F haben in Afghanistan geheiratet und wollen bei Geburt ihres Kindes, dass M als Vater eingetragen wird (Standesamt).

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