OSA Baden-Württemberg
BW Quadrat Logo
× Die Beispielaufgaben sollten an einem PC bearbeitet werden.

Verwaltungsrecht – Das Vollstreckungsrecht

Unter dem Begriff Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche durch die Vollstreckungsbehörde. Die Vollstreckung ist eines der grundlegenden Instrumente der Verwaltung. Sie ermöglicht der Verwaltung, einen Verwaltungsakt selbst zu vollstrecken und ihn so gegen den Willen der Bürger*innen durchzusetzen.


Das Quellen- und Literaturverzeichnis zu dieser Seite finden Sie hier.

Aufgabe 1 von 3

VERTRETBARE UND NICHT VERTRETBARE HANDLUNGEN

Wenn es bei einer Vollstreckung darum geht, mit welchem Zwangsmittel diese durchgeführt wird, muss darauf geachtet werden, ob es sich um eine vertretbare oder um eine nicht vertretbare Verhaltenspflicht handelt. Eine vertretbare Verhaltenspflicht liegt vor, wenn diese nicht nur von der betroffenen Person selbst, sondern auch von einem Dritten vorgenommen werden kann. Eine nicht vertretbare Verhaltenspflicht ist gegeben, wenn diese nur vom Betroffenen selbst – mithin höchstpersönlich – erfüllt werden kann.

Ordnen Sie zu: vertretbare oder nicht vertretbare Handlung?

Vertretbare Handlung
   
Nicht vertretbare Handlung

Abbruch eines Schwarzbaus

Beseitigung von Müll

Untersuchung durch den Amtsarzt bzw. die Amtsärztin

Entfernen eines widerrechtlich abgestellten Fahrzeuges

Ablegen eines Eides