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Verwaltungsrecht – Der Verwaltungsakt

Das Quellen- und Literaturverzeichnis zu dieser Seite finden Sie hier.

Aufgabe 1 von 5

BEGRIFFSMERKMALE DES VERWALTUNGSAKTS

Der Verwaltungsakt stellt die wichtigste Handlungsform der Verwaltung dar. Er ermöglicht, dass die Verwaltung gegenüber den Bürger*innen einseitige verbindliche Regelungen treffen kann. Durch den Verwaltungsakt werden die abstrakt-generellen Regelungen, die in den Gesetzen enthalten sind, auf einen konkreten Fall und eine individuelle Person angewendet.[1]

Durch welche Begriffsmerkmale ist ein Verwaltungsakt (VA) unter anderem definiert?

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Einzelfall

Anwendung des Gesetzes auf einen konkreten Fall.

Regelung

Es wird eine Regelung gegenüber den Bürger*innen getroffen.

Innerdienstliche Weisung

Ein VA besitzt immer eine Außenwirkung.

Behörde

Stelle, die öffentliche Aufgaben wahrnimmt.

Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.