Der Verwaltungsakt stellt die wichtigste Handlungsform der Verwaltung dar. Er ermöglicht, dass die Verwaltung gegenüber den Bürger*innen einseitige verbindliche Regelungen treffen kann. Durch den Verwaltungsakt werden die abstrakt-generellen Regelungen, die in den Gesetzen enthalten sind, auf einen konkreten Fall und eine individuelle Person angewendet.[1]
Durch welche Begriffsmerkmale ist ein Verwaltungsakt (VA) unter anderem definiert?
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Einzelfall
Anwendung des Gesetzes auf einen konkreten Fall.
Regelung
Es wird eine Regelung gegenüber den Bürger*innen getroffen.
Innerdienstliche Weisung
Ein VA besitzt immer eine Außenwirkung.
Behörde
Stelle, die öffentliche Aufgaben wahrnimmt.
Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Aufgabe 2 von 5
VERWALTUNGSAKTE ERKENNEN
A hat ohne Baugenehmigung ein kleines Wochenendhaus errichtet. A erhält nun eine Abbruchsverfügung von der Behörde W und muss das Wochenendhaus abreißen.
Handelt es sich bei dem oben geschilderten Sachverhalt um einen Verwaltungsakt?
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Ja, es handelt sich um einen Verwaltungsakt.
Nein, es handelt sich um keinen Verwaltungsakt.
Der geschilderte Sachverhalt stellt einen Verwaltungsakt dar, denn es handelt sich um eine konkrete (Abbruch dieses Wochenendhauses) individuelle (gegenüber A) Maßnahme, die auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts durch eine Behörde (Behörde W) ergeht. Die Maßnahme weist einen Regelungscharakter (Abbruchverfügung) auf und besitzt eine unmittelbare Außenwirkung.
Aufgabe 3 von 5
ARTEN VON VERWALTUNGSAKTEN
Verwaltungsakte können nach den Kategorien „begünstigende Verwaltungsakte“ und „belastende Verwaltungsakte“ unterschieden werden. Durch einen begünstigenden Verwaltungsakt wird ein Recht oder ein rechtlich erheblicher Vorteil begründet oder bestätigt. Durch einen belastenden Verwaltungsakt hingegen wird eine Pflicht oder ein rechtlich erheblicher Nachteil begründet oder bestätigt; es kommt zum Eingriff in die Rechte des bzw. der Betroffenen.[2]
Ordnen Sie den untenstehenden Verwaltungsakten die Kategorien „begünstigende“ bzw. „belastende“ Verwaltungsakte zu.
Begünsti-gender Verwal-tungsakt
Belastender Verwal-tungsakt
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis
Es wird ein rechtlicher erheblicher Nachteil begründet.
Erteilung einer Baugenehmigung
Es wird ein rechtlicher erheblicher Vorteil begründet.
Anordnung die Baumaßnahmen einzustellen
Es wird die Pflicht begründet, die Baumaßnahmen einzustellen.
Ernennung zum Beamten bzw. zur Beamtin
Durch die Ernennung zum Beamten bzw. zur Beamtin wird ein erheblicher Vorteil begründet.
Abbruchverfügung
Durch die Abbruchverfügung entsteht rechtlich ein erheblicher Nachteil.
Aufgabe 4 von 5
NEBENBESTIMMUNGEN IM VERWALTUNGSAKT
In einem Verwaltungsakt wird eine außenwirksame Regelung getroffen. Die Verwaltung hat die Möglichkeit, neben der Hauptregelung weitere Regelungen, sogenannte Nebenbestimmungen, zu erlassen. Nebenbestimmungen können die Hauptregelungen ergänzen oder auch beschränken. Sie ermöglichen es oft, dass von einer strikten Ablehnung abgesehen werden kann, indem mittels bestimmter Einschränkungen ein begünstigender Verwaltungsakt doch ergehen kann. Zu den Nebenbestimmungen zählen die Befristung, die Bedingung, der Widerrufsvorbehalt, die Auflage und der Auflagenvorbehalt.[3]
Lesen Sie die folgenden Sachverhalte und versuchen Sie zu bestimmen, um welche Art von Nebenbestimmung es sich handelt.
Sachverhalt
B möchte eine Kneipe eröffnen. Er bekommt einen Bescheid mit dem Inhalt, dass die Gaststättenerlaubnis erteilt wird, wenn er den Unterrichtsnachweis nach §4 Gaststättengesetz vorlegt.
Lösung
Im beschriebenen Sachverhalt handelt es sich um eine Bedingung. Eine Bedingung liegt vor, wenn das künftige Ereignis (Unterrichtsnachweis), auf das Bezug genommen wird, ungewiss ist. Das Ereignis ist in diesem Fall ungewiss, weil man nicht weiß, ob B wirklich den Unterrichtsnachweis einreichen wird.
Anmerkung: Nach dem Gaststättengesetz (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) muss jeder, der eine Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes beantragt, einen Unterrichtungsnachweis erbringen. Zweck der Unterrichtung ist der Schutz der Gäste vor Gefahren für die Gesundheit, die aus der Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Gaststättengewerbe erwachsen können.
Aufgabe 5 von 5
Versuchen Sie die Nebenbestimmungen „Befristung“ und „Widerrufsvorbehalt“ in Ihren eigenen Worten zu erklären.
Lösung „Befristung“
Die Befristung stellt eine Bestimmung dar, die die im Verwaltungsakt enthaltene Vergünstigung oder Belastung zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnen oder enden lässt oder sie auf einen Zeitraum beschränkt.
Lösung „Widerrufsvorbehalt“
Durch den Widerrufsvorbehalt hält sich die Behörde die Möglichkeit offen, den erlassenen Verwaltungsakt aufzuheben. Beim Widerrufsvorbehalt handelt es sich somit um eine besondere Art der auflösenden Bedingung. Der Verwaltungsakt, der diese Nebenbestimmung enthält, bleibt wirksam bis zur Erklärung des Widerrufs.