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Verwaltungsrecht – Einführung

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches – neben dem Staatsrecht – eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürger*innen, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden.

Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die grundlegenden Rechtsinstitute und Verfahrensweisen, die dem Grunde nach in jedem Verwaltungsverfahren – unabhängig von dem jeweiligen Sachgebiet – anzutreffen sind und benötigt werden. Im Einzelnen betrifft das allgemeine Verwaltungsrecht die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften), die Handlungsformen der Verwaltung (Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Verwaltungsverfahren), die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen (Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang), sowie die Organisation der Verwaltung (Bundes-, Landes-, Kommunalverwaltung).

Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z.B. Baurecht, Kommunalrecht, Straßenverkehrsrecht).


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