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Volkswirtschaftslehre – Marktversagen

Marktversagen beschreibt den aus unserem Alltagserleben heraus sehr nachvollziehbaren Fall, dass Märkte zwar oft, aber nicht immer optimal funktionieren. In der VWL wird analysiert, wann und warum Märkte nicht (optimal) funktionieren.


Das Quellen- und Literaturverzeichnis zu dieser Seite finden Sie hier.

Aufgabe 1 von 2

EXTERNALITÄTEN

Im Bereich „Marktversagen“ werden einige Bedingungen untersucht, die dazu führen können, dass Märkte ineffizient sind. Da sich durch das Marktversagen Wohlfahrtsverluste ergeben, stellt sich die Frage, ob der Staat eingreifen soll. Dabei stellt sich zunächst die Frage, wie sich die Marktteilnehmer*innen auch ohne die Hilfe des Staates verhalten können, um eine Verbesserung der Marktsituation herbeizuführen. Oftmals reichen Appelle (wie: lasst das Auto stehen, nehmt lieber Bus und Bahn) nicht aus; der Staat überlegt sich weitere Maßnahmen, so z.B. beim Umweltschutz (z.B. Fahrverbot). Externalitäten beschreiben die Auswirkungen, die von der ökonomischen Aktivität eines Marktteilnehmers ausgehen und einen Dritten positiv oder negativ beeinflussen, wobei diese Auswirkungen nicht über das Preissystem erfasst werden. So wird beispielsweise argumentiert, dass Autofahrer*innen CO2 ausstoßen, ihnen das aber relativ egal ist. Der Staat könnte im Falle einer solchen „negativen Externalität“ mit einer Lenkungssteuer (CO2-Steuer) eingreifen, die die Verursacher*innen (die Autofahrer*innen) tragen sollen.

Die ortsansässige Zementfabrik produziert bei der Herstellung von Zement große Mengen an Staub, der die Anwohner*innen belastet. Diese Umweltbelastungen werden auch als „externe Effekte“ bezeichnet, sie können vom häufigeren Fensterputzen bis hin zu einem erhöhten Krankheitsrisiko reichen. Welche der folgenden Aussagen zu diesem Fall sind richtig? Kreuzen Sie an.

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Die Umweltverschmutzung steigt.

Es gibt eine erhöhte Lärmbelästigung.

Das Angebot an Zement sinkt.

Die Nachfrage nach Zement steigt.

Es gibt eine erhöhte Gesundheitsbelastung.

In diesem Fall handelt es sich um negative externe Effekte. Zum Schutz der Anwohner*innen könnte der Staat einige Umweltschutzauflagen (z.B. Filter) beschließen.