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Infrastruktur – Einführung

Als Infrastruktur wird im Verkehrsingenieurwesen zumeist die bauliche Grundlage bezeichnet, mithilfe derer Verkehrsprozesse überhaupt erst stattfinden können. Die Bandbreite reicht dabei von Straßen- und Schienenverkehrswegen über Wasserwege bis hin zu Flughafenanlagen.

Ein wesentlicher Unterschied zu Architekt*innen und Bauingenieur*innen ist, dass Verkehrsingenieur*innen selbst nicht für die bauliche Realisierung der Infrastruktur zuständig sind, sondern sie bspw. den baulich Verantwortlichen präzise Vorgaben machen, welche Anlagen zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens zu errichten sind.

Exemplarisch hierfür stehen das Terminalkonzept eines Flughafens, die Wahl der Schwellen sowie die einzubauende Überhöhung im Eisenbahnoberbau und die Identifikation des benötigten Straßenbelags.


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