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Kindheit und Familie – Eltern- und Familienbildung

Dieses Aufgabengebiet wurde erstellt von Jutta Sechtig.


Das Quellen- und Literaturverzeichnis zu dieser Seite finden Sie hier.

Aufgabe 1 von 1

GRUNDLAGEN DER ELTERN- UND FAMILIENBILDUNG

Eltern- und Familienbildung umfasst eine Vielzahl und Vielfalt von Angeboten. Diese sind für alle Familien gedacht – in allen Lebensphasen und unabhängig von der Familienform:

„Die Herausforderungen für Familien sind groß und vielfältig. Für Eltern kann daher das Gespräch und der Austausch mit anderen Familien und Fachleuten in [Eltern- und] Familienbildungsveranstaltungen hilfreich sein. Offene Treffs und Veranstaltungen bieten neben der Vermittlung von Wissen und praktischen Fähigkeiten Gelegenheiten zur Begegnung und zum Erfahrungsaustausch. Die Themen sind dabei weit gespannt und orientieren sich an den Bedarfen der Familien. Diese finden durch die Eltern­- und Familienbildung Unterstützung (…), ihre Kinder (…) verantwortungsvoll zu erziehen, ohne sich verunsichern zu lassen oder sich zu überfordern. Neben Geburtsvorbereitung, Säuglingspflege und Kindererziehung, Haushaltsführung und Ernährung gehören auch partnerschaftliche Kommunikation, (…) der Umgang mit Medien, die Be­wältigung familiärer Krisen oder besonderer Belas­tungssituationen zu den Angeboten der Eltern-­ und Familienbildung. Auch die Fähigkeiten von Eltern, an der Gestaltung von Kindertagesstätten, Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen partizipierend mitzuwirken, werden geweckt und gestärkt. Familienbildung kann und soll die Freude am Fa­milienleben und das Bewusstsein für die Leistungen der Familien für den gesellschaftlichen Zusammen­halt unterstützen.“ (Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, 2018, S. 53)

Schauen Sie sich die Grafik und die einzelnen Elemente genau an. Ordnen Sie anschließend die Informationen zur Eltern- und Familienbildung korrekt den jeweiligen Überschriften zu.

1.
  • Achtes Sozialgesetzbuch § 16: Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
  • Achtes Sozialgesetzbuch § 27: Hilfe zur Erziehung
  • Bürgerliches Gesetzbuch § 1631: Inhalt und Grenzen der Personensorge (u.a. Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung)
2.
  • Institutionelle Familienbildung (u.a. Bildungseinrichtungen, Organisationen, Vereine)
  • Informelle Familienbildung und Familienselbsthilfe (ohne professionelle Anleitung)
  • Mediale Familienbildung (Wissensvermittlung und Austausch u.a. durch Fernsehen, Internet, Bücher)
3.
  • Kooperation mit weiteren lokalen Einrichtungen und Initiativen
  • Interkulturelle Kompetenz der Mitarbeitenden
  • Vielseitige Möglichkeiten zur Beteiligung und Mitwirkung aller Familien
  • Zusätzliche zielgruppenadäquate Angebote für Familien mit Migrationshintergrund
4.
  • Partnerschaft
  • Eltern-Kind-Beziehung
  • Erziehungskompetenz
  • Alltagskompetenz
  • Förderung der kindlichen Entwicklung
  • Freizeitgestaltung
  • Gesundheit der Familie
  • Medienkompetenz
  • Austausch zwischen Generationen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
5.
  • Familienbildungsstätten
  • Kinder- und Familienzentren
  • Praxen für Kinder- und Jugendmedizin
  • Beratungsstellen
  • Frühförderstellen
  • Vereine
  • Mütter- und Väterzentren
  • Volkshochschulen
  • Kirchengemeinden
6.
  • Paare im Übergang zur Elternschaft
  • alle Familienformen (Kernfamilie, eheliche Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende etc.)
  • Familien mit besonderen Belastungen (u.a. Familien mit einem chronisch kranken Familienmitglied, Familien in Armutslagen, Alleinerziehende)
Abb. 1: Grundlagen der Eltern- und Familienbildung