Richtig, der Harvester fällt und entastet Bäume, schneidet sie in die verkaufsfähigen Sortimente ein und legt sie am Rand der Rückegasse ab. Dort werden sie vom Forwarder (Kranrückezug) abgeholt und an den Fahrweg transportiert.
Ein Harvester transportiert das gefällte Holz in kurzen Sortimentsabschnitten aus dem Waldbestand an die Waldstraße.
Falsch, Maschinen, die das gefällte und aufgearbeitete (Kurz-)Holz aus dem Bestand an die Waldstraße transportieren nennt man Forwarder oder Kranrückezug.
Ein Harvester transportiert das gefällte Holz in langen Sortimentsabschnitten aus dem Waldbestand an die Waldstraße.
Falsch, Maschinen, die das gefällte und aufgearbeitete (Lang-)Holz aus dem Bestand an die Waldstraße transportieren nennt man Forst(spezial)schlepper oder Skidder.
Aufgabe 2 von 2
BESEITIGUNG HÄNGENGEBLIEBENER BÄUME
Welche Verfahren / Maßnahmen sind zur Beseitigung hängengebliebener Bäume im mittelstarken Holz erlaubt?
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Erlaubt ist ein Fällen des aufhaltenden Baumes.
„Bei angesägten und hängengebliebenen Bäumen besteht die Gefahr, dass diese plötzlich herabstürzen. Aufgrund dieser erheblichen Gefahr ist es unzulässig, sich im Fallbereich von diesen aufzuhalten.“ (DGUV-Regel 114-018, S. 40)
Erlaubt ist es, einen weiteren Baum über den hängenden Baum zu werfen.
„Bei angesägten und hängengebliebenen Bäumen besteht die Gefahr, dass diese plötzlich herabstürzen. Aufgrund dieser erheblichen Gefahr ist es unzulässig, sich im Fallbereich von diesen aufzuhalten.“ (DGUV-Regel 114-018, S. 40)
Erlaub ist das Abdrehen mit dem Wendehaken.
Zu den fachgerechten Maßnahmen der Beseitigung hängengebliebener Bäume im mittelstarken Holz zählt „das Abdrehen mit dem Wendehaken, jedoch so, dass der Wendehebel gezogen wird“. (DGUV-Regel 114-018, S. 40)