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Praktische Theologie: Kirchenrecht – Einführung

Die folgenden Aufgaben widmen sich der theologischen Disziplin des Kirchenrechts. Das Kirchenrecht ist ein Fach der Praktischen Theologie; ihm kommt konkrete Bedeutung für die kirchliche Praxis und den kirchlichen Alltag zu:

„Es regelt das Zusammenleben der Kirchenglieder, das heißt der einzelnen Gläubigen, in Bezug auf spezifisch kirchliche Lebensbereiche. Es behandelt Rechtsmaterien, die nur im Horizont des Glaubens und der kirchenamtlichen Lehre adäquat zu erfassen sind: kirchliche Gewalt und kirchliche Ämter; die rechtliche Struktur der katholischen Kirche; die Verwaltung der Sakramente und anderer geistlicher Güter der Kirche; die Weitergabe der kirchlichen Lehre insbesondere in kirchlichen Bezügen wie Gottesdienst und Katechese oder in kirchlichen Bildungseinrichtungen; Kirchenstrafen oder kirchliches Prozessrecht. Und es dient einem besonderen Zweck: dem Heil der Seelen (can. 1752).“ (Bier, Einführung, S. 124)

Grundlegende Rechtsquelle ist das Gesetzbuch der katholischen Kirche, der Codex Iuris Canonici (kurz: CIC). Das kirchliche Recht beruht auf theologischen Vorentscheidungen, genauer auf (nach dem Selbstverständnis des kirchlichen Lehramts) unverfügbaren göttlichen Festlegungen. Dabei handelt es sich um theologische Überzeugungen, die sich über die kirchliche Tradition hinweg (Heilige Schrift, Kirchenväter, Konzilien) entwickelt haben. Diese theologischen Grundlagen hat der kirchliche Gesetzgeber zu berücksichtigen; kirchliches Recht ist insoweit nicht frei verfügbar oder gestaltbar. Kirchliches Recht ist nach seinem Selbstverständnis in Rechtssprache gegossene Theologie.

Ziel des Studiums des kirchlichen Rechts ist es, das erworbene Wissen in der beruflichen Praxis auf konkrete kirchenrechtliche Problemstellungen anzuwenden und diese angemessen zu lösen.


Das Quellen- und Literaturverzeichnis zu dieser Seite finden Sie hier.