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Systematische Theologie: Moraltheologie – Organspende: Akt christlicher Nächstenliebe oder ethische Pflicht?

Allein in Deutschland warten jährlich ca. 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Allerdings haben im Jahr 2018 in Deutschland lediglich 1000 Organtransplantationen stattgefunden. Diese Zahlen führen anschaulich das Problem vor Augen, dass der Bedarf an Spenderorganen wesentlich größer ist, als die tatsächlich gespendeten Organe. Dabei sind zwei Arten der Organspende zu unterscheiden: die postmortale Organspende und die Lebendspende (beispielsweise einer Niere). Ein Grund für die vergleichsweise geringe Bereitschaft von Menschen, als postmortale Organspender*innen zur Verfügung zu stehen, sind sicherlich die Unsicherheiten und Ängste, die mit dieser Thematik verbunden sind. Insofern stellt sich für die Moraltheologie die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Organspende ethisch zu rechtfertigen ist und ob es nicht sogar eine ethische Pflicht hierzu geben kann.


Das Quellen- und Literaturverzeichnis zu dieser Seite finden Sie hier.

Aufgabe 1 von 2

Unter welchen Bedingungen ist die Organspende aus der Perspektive der christlichen Ethik zu rechtfertigen? Kann es eine ethische Pflicht zur Organspende geben? Bei der Beantwortung können folgende drei Hinweise helfen:

1. Rückansicht eines Organspendeausweises

Abb. 1: Organspendeausweis
Quelle: www.organspende-info.de


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Auszug aus dem Transplantationsgesetz (TPG)

§ 17 – Verbot des Organ- und Gewebehandels

Abs. 1: „1Es ist verboten, mit Organen oder Geweben, die einer Heilbehandlung eines anderen zu dienen bestimmt sind, Handel zu treiben. 2Satz 1 gilt nicht für

1. die Gewährung oder Annahme eines angemessenen Entgelts für die zur Erreichung des Ziels der Heilbehandlung gebotenen Maßnahmen, insbesondere für die Entnahme, die Konservierung, die weitere Aufbereitung einschließlich der Maßnahmen zum Infektionsschutz, die Aufbewahrung und die Beförderung der Organe oder Gewebe, sowie

2. […]“

Abs. 2: „Ebenso ist verboten, Organe oder Gewebe, die nach Absatz 1 Satz 1 Gegenstand verbotenen Handeltreibens sind, zu entnehmen, auf einen anderen Menschen zu übertragen oder sich übertragen zu lassen.“


3. Auszug aus der Heiligen Schrift – ‚Die Goldene Regel‘

„Alles, was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, das tut auch ihnen!“ (Matthäus-Evangelium 7,12)

Kreuzen Sie im Hinblick auf die drei oben angeführten Quellen an, ob die nachfolgenden Aussagen richtig oder falsch sind.

richtig
   
falsch

Die Organspende muss freiwillig erfolgen.

Organspender*innen (bzw. die Erben) erhalten einen angemessenen Preis für die Organe.

Vor der Organentnahme muss der Tod sicher festgestellt werden.

Es gibt keine moralische Verpflichtung zur Organspende.

Noch offen geblieben ist die bereits angedeutete Frage, welche Kriterien für die Feststellung des Todes von der Transplantationsmedizin angelegt werden und wie diese ethisch zu beurteilen sind. Diese Frage ist hoch umstritten. Gegner des Hirntodkriteriums wenden ein, dass der Mensch mit dem irreversiblen Ausfall der Hirnfunktionen noch nicht als tot angesehen werden könne. Trifft dieser Einwand tatsächlich zu, dann würde es sich bei der postmortalen Organspende letztlich um einen Tötungsakt handeln. Ist das System der Organtransplantation also in einem tödlichen Dilemma gefangen? Dieser Frage möchte die nachfolgende Aufgabe nachgehen.