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Das Öffentliche Recht – Ein Fallbeispiel

Die Grundrechte – Am Beispiel der Berufsfreiheit (Art. 12 GG)

Anhand des folgenden, die Berufsfreiheit betreffenden Fallbeispiels soll der Aufbau einer Grundrechtsprüfung erarbeitet werden. Die Grundrechtsprüfung entspricht der Logik des juristischen Gutachterstils, welcher wiederum auf der Subsumtionstechnik basiert. Subsumtion bedeutet, dass ausgehend von der zu beantwortenden Frage, diejenigen Vorschriften, aus denen sich die Antwort möglicherweise ergeben kann, daraufhin geprüft werden, ob ihre im Gesetz abstrakt genannten Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind.


Das Quellen- und Literaturverzeichnis zu dieser Seite finden Sie hier.

Aufgabe 1 von 6

Zunächst geht es um die Beschreibung des Sachverhalts, die Formulierung der Fragestellung und den Aufbau der Grundrechtsprüfung.

Nachdem es in Deutschland häufig zu schweren Verletzungen und Todesfällen durch Hundeangriffe gekommen ist und Statistiken ergeben haben, dass Tiere der Rasse Pitbull-Terrier besonders häufig in solche Angriffe verwickelt waren, wurde in fast allen Bundesländern die Zucht dieser Tiere verboten. In der Folge wurden verstärkt Pitbull-Terrier aus dem Ausland nach Deutschland importiert.

Um dem entgegenzuwirken, erließ der Gesetzgeber ein Gesetz, welches die Einfuhr von Pitbull-Terriern unter Strafe verbot. Er ging dabei davon aus, dass nur Hunde dieser Rasse allein aufgrund ihrer Veranlagung für Menschen besonders gefährlich seien. Dadurch unterschieden sie sich von anderen Hunderassen ganz erheblich. Auf eine Einzelfallprüfung nach Charakter und Erziehung der Tiere komme es demnach nicht an.

Die Deutsche Beatrice Müller (M) importierte seit 1985 Hunde aller Rassen von Frankreich nach Deutschland. Nachdem die landesrechtlichen Zuchtverbote in Kraft traten, spezialisierte sie sich wegen des größeren Gewinns ausschließlich auf Pitbull-Terrier.

M ist der Ansicht, das Einfuhrverbot verletze sie in ihrer Berufsfreiheit. Außerdem sei das Gesetz auch unverhältnismäßig, weil nicht erwiesen sei, dass Pitbull-Terrier allein aufgrund ihrer Rasse gefährlich seien. Ein individueller Wesenstest bei jedem Tier erfülle ferner denselben Zweck.

Verletzt das gesetzliche Einfuhrverbot von Pittbull-Terriern M in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG?

Art. 12 Abs. 1 GG lautet:

„Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“